In der Schweiz müssen Eltern ihr Baby bei den Behörden anmelden, damit das Kind im Zivilstandsregister eingetragen wird.
Doch wo sollte die Anmeldung bereits vor der Geburt geschehen? Beim Kinderarzt oder bei der Krankenversicherung? Wo du dein Baby vor und nach der Geburt überall anmelden solltest und auf welche Formalitäten du zu achten hast.
Hier eine schnelle Übersicht, wo du dein Baby vor der Geburt anmelden solltest:
Hier eine schnelle Übersicht, wo du dein Baby nach der Geburt anmelden solltest:
Versicherungsexperten empfehlen, dass du dein Baby vor der Geburt bei der Krankenkasse anmeldest.
Das bedeutet weniger Stress nach der Geburt. Da kreisen sich die Gedanken dann um ganz viel anderes. Wer die Anmeldung hinter sich gebracht hat, muss nach der Geburt dann nur noch den Vornamen, das Geburtsdatum und das Geschlecht der Krankenkasse mitteilen.
Grundsätzlich besteht nach der Geburt drei Monate lang die Möglichkeit, das Baby zu versichern.
Solltest du diese Frist verpassen, kann eine verspätete Anmeldung zu Ausschlüssen bei den Zusatzversicherungen führen.
Im letzten Monat deiner Schwangerschaft, also etwa ab der 36. Schwangerschaftswoche, wirst du alle zwei Wochen zu deinem Frauenarzt gehen.
Gerade zu Beginn der Schwangerschaft kann dich häufig die Müdigkeit übermannen und du fragst dich, wieso du so viel schläfst.
In 90% aller Fälle lässt sich per Ultraschall das Geschlecht des Babys zweifelsfrei erkennen.
Die meisten Irrtümer geschehen in Ultraschall-Untersuchungen vor der 19. Schwangerschaftswoche.
Du kannst dir bis nach der Geburt Zeit lassen, um einen Kinderarzt zu suchen. Neugeborene werden von Arztpraxen in der Regel ohne Einschränkungen akzeptiert.
Im Zweifel kannst du dich aber vorher bei der Arztpraxis deiner Wahl erkundigen, ob eine Neuaufnahme problemlos möglich ist.
Eltern müssen ihr Baby in der Schweiz beim zuständigen Zivilstandsamt anmelden Dies sollte innerhalb der ersten drei Tage nach der Geburt geschehen. In der Regel wird diese Meldung direkt vom Spital gemacht, in dem das Baby auf die Welt kommt. Zur Sicherheit kannst du aber nachfragen.
Bringst du es Zuhause oder in ein einem Geburtshaus zur Welt, musst du dich selbst um die Anmeldung kümmern.
Dem Zivilstandesamt solltest du folgende Dokumente deines Babys vorlegen:
Hier findest du das für deinen Kanton zuständige Zivilstandesamt:
Wenn ihr nicht verheiratet seid, sollte der Vater seine beglaubigte Vaterschaft dem Zivilstandesamt schriftlich erklären.
Die Behörden müssen prüfen, ob die Eltern sich bezüglich der elterlichen Sorge geeinigt haben. Ansonsten ist alleine die Mutter fürsorgeberechtigt.
Wenn du vorhast mit deinem Baby ins Ausland zu verreisen, benötigst du für dein Kind eine Schweizer Identitätskarte.
Unter diesem Link kannst du einen Antragsgesuch für die IDK deines Babys bestellen:
Auch deinen Arbeitgeber solltest du spätestens nach der 12. Schwangerschaftswoche über deine Schwangerschaft informieren, damit rechtzeitig deine Familienzulagen beantragt werden können.
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