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Familienzulagen in der Schweiz - Das müssen Eltern wissen

Die Familienzulage oder Kinderzulage in der Schweiz ist eine finanzielle Unterstützung für Familien, welche von der Familienausgleichskasse des jeweiligen Kantons geleistet wird. 

Ob du Anspruch auf Familienzulagen hast, welchen Betrag du erwarten kannst und wo die Zulagen beantragst, erfährst du hier.

Wer hat in der Schweiz Anspruch auf Familienzulagen?

In der Schweiz haben alle Eltern einen Anspruch auf Familienzulagen. Es spielt also keine Rolle, ob du angestellt, selbständig oder nicht erwerbstätig bist. 
Wenn du selbständig bist, musst du allerdings einer Familienausgleichskasse angeschlossen sein. 
Wenn du Taggelder der Arbeitslosenversicherung beziehst, hast du gemäss dem Familienzulagengesetzt keinen Anspruch auf Familienzulagen in der Schweiz.

Haben auch Grenzgänger Anspruch auf Familienzulagen?

Wenn du in einem Land in der EU lebst, aber in der Schweiz erwerbstätig bist, dann musst du auch an deinem Erwerbsort in der Schweiz die Fa­mi­li­en­zu­la­gen beantragen. 
 
Wenn nur ein Elternteil Grenzgänger in der Schweiz ist und das andere Elternteil in einem anderen Land der EU arbeitet, wird die Differenz ausgezahlt, sofern dort die Familienzulagen höher sind.
 
Übrigens hat immer nur ein Elternteil Anspruch auf Familienzulagen – du solltest dich daher informieren, bei wem der monatliche Betrag höher ausfällt.

Wie hoch sind die Familienzulagen?

Solange das Kind jünger als 16 Jahre alt ist, erhalten Eltern mindestens 200.- CHF Kinderzulagen pro Monat. Dieser Betrag unterscheidet sich in der Schweiz jedoch von Kanton zu Kanton oder sind sogar abhängig von der jeweiligen Familienausgleichskasse. Im Kanton Genf beispielsweise kann die Kinderzulage 300.- CHF pro Monat betragen. In einigen Kantonen erhöht sich der Betrag ab dem 12. Lebensjahr des Kindes.

Auch die Arbeitgeber können zusätzliche Familienzulagen auszahlen. 

Wenn dein Kind bereits eine Ausbildung begonnen hat, erhöht sich der Betrag der Familienzulage – auch hier herrschen von Kanton zu Kanton Unterschiede.

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Wann werden die Familienzulagen ausbezahlt?

Damit die Familienzulagen ausbezahlt werden, musst du diese zuerst beantragen.

Als Angestellter solltest du bei deinem Arbeitgeber nachfragen. Dieser muss den Antrag bei der Familienausgleichskasse einreichen. Dann werden die Familienzulagen mit deinem Monatslohn ausbezahlt.

Als Selbständige/r oder Nichterwerbstätige/r musst du den Antrag selbst bei einer kantonalen Familienausgleichskasse stellen.

Wenn du erst einige Zeit nach der Geburt deines Kindes Familienzulagen beantragst, so werden dir die Zulagen rückwirkend ausbezahlt. Allerdings verfällt der Anspruch auf eine rückwirkende Auszahlung nach fünf Jahren.

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