Wenn die Schwangerschaft schon besteht, ist es – gemäss der Schweizer Krankenkassen-Politik – zu spät eine Zusatzversicherung abzuschliessen.
Ein Upgrade oder ein Neuabschluss für Zusatzversicherungen wird von Krankenkassen verweigert. Hier erklären wir dir die Gründe und erzählen dir etwas über das klitzekleine Schlupfloch.
Ausserdem erfährst du hier, welche Möglichkeiten dir mit deinen bereits abgeschlossenen Zusatzversicherungen offen stehen.
Es bestehen zwei Möglichkeiten trotz bestehender Schwangerschaft eine Zusatzversicherung neu abzuschliessen oder eine höhere Deckung zu erlangen.
Gewisse Krankenkassen ermöglichen es, dass man bei einem Krankenkassenwechsel die bestehende Deckung der alten Krankenkasse übernehmen kann.
Das bedeutet zum Beispiel: Du hast bei deiner alten Krankenkasse eine private Spitalversicherung abgeschlossen. Also kannst du diese Leistung auch bei der neuen Krankenkasse beanspruchen.
Die erste Möglichkeit bieten jedoch nicht alle Krankenkassen an. Es ist empfehlenswert, sich diesen Anspruch schriftlich bestätigen zu lassen.
Neuabschlüsse sind ebenso möglich. Jedoch nur wenn das Zusatzversicherungsprodukt
Solltest du bei guter Gesundheit sein, ist ein Upgrade dann problemlos möglich. Aber wie gesagt: Mutterschaftsleistungen sind in jedem Fall ausgeschlossen.
Du kannst dich bei deiner Krankenkasse melden und eine Auflistung der Produkte, auf die du Anspruch hast, verlangen. Lass dir auch die Allgemeinen Vertragsbedingungen zuschicken. Als Laie sind diese oft schwer zu verstehen. Du kannst daher auch telefonisch eine Auskunft bei deiner Krankenkasse einholen.
Der Frauenarzt kann dir ebenfalls helfen. Er weiss, welche Mutterschaftsleistungen von der Grundversicherung gedeckt sind und weiss, wo du dich erkundigen kannst. Er kennt die Leistungen aus Erfahrung und kann diese auch jederzeit nachschlagen.
Nicht alle Behandlungen werden von der Grundversicherung bezahlt.
Nicht alle Behandlungen werden von der Grundversicherung bezahlt.
Folgende Formel kannst du anwenden, um deinen Entbindungstermin zu berechnen:
1. Tag der letzten Regel + 7 Tage – 3 Monate + 1 Jahr ± die Anzahl der Tage, die von einem 4-Wochen Zyklus abweichen.
Bei einer normalen Schwangerschaft, übernimmt die Krankenkasse die Kosten von zwei regulären Ultraschall-Untersuchungen inklusive der Ultraschallbilder.
Im letzten Monat deiner Schwangerschaft, also etwa ab der 36. Schwangerschaftswoche, wirst du alle zwei Wochen zu deinem Frauenarzt gehen.
Jede Krankenkasse in der Schweiz bietet ganz eigene Zusatz-Pakete an.
Grundsätzlich kannst du folgende Zusatzversicherungen in der Schweiz abschliessen:
Denke daran, dass du die Zusatzversicherungen 1 Jahr vor deiner geplanten Schwangerschaft abschliessen solltest, da auf Mutterschaftsleistungen eine einjährige Karenzfrist besteht.
Nun weisst du, dass eine Krankenkasse eine Person in den Zusatzversicherungen ablehnen kann.
Behalte dieses Wissen im Hinterkopf, wenn es um die Anmeldung deines Babys bei einer Krankenkasse geht.
Vor der Geburt hast du die Möglichkeit dein Kind genau so zu versichern, wie du das möchtest. Sobald dein Baby auf der Welt ist, ist die Krankenkasse berechtigt das Kind in den Zusatzversicherungen abzulehnen oder einen Ausschluss auf gewisse Leistungen zu geben.