Zusatzversicherung bei bestehender Schwangerschaft in der Schweiz abschliessen

Wenn die Schwangerschaft schon besteht, ist es – gemäss der Schweizer Krankenkassen-Politik – zu spät eine Zusatzversicherung abzuschliessen.

Ein Upgrade oder ein Neuabschluss für Zusatzversicherungen wird von Krankenkassen verweigert. Hier erklären wir dir die Gründe und erzählen dir etwas über das klitzekleine Schlupfloch.

Ausserdem erfährst du hier, welche Möglichkeiten dir mit deinen bereits abgeschlossenen Zusatzversicherungen offen stehen.

Wieso können Krankenkassen mir eine Zusatzversicherung verweigern?

Die Zusatzversicherungen in der Schweiz sind dazu da, um die Leistungen der Grundversicherung zu ergänzen und damit die Krankenkassen profitabel geschäften können.
 
Um profitabel zu sein, wollen die Kassen vermeiden ins Minus zu rutschen. Aus diesem Grund gibt leider keine Krankenkasse einer schwangeren Frau neue oder höhere Zusatzversicherungen für Mutterschaftsleistungen.
 
Auch wenn das für werdende Mamas praktisch wäre: Für Krankenkassen würde das ein klares Minusgeschäft bedeuten. Denn die Krankenkasse würde mit Sicherheit zur Kasse gebeten, ohne vorher ausreichend Prämien erwirtschaftet zu haben.

Möglichkeiten, eine Zusatzversicherung bei bestehender Schwangerschaft abzuschliessen

Es bestehen zwei Möglichkeiten trotz bestehender Schwangerschaft eine Zusatzversicherung neu abzuschliessen oder eine höhere Deckung zu erlangen.

Erste Möglichkeit: Bestehende Deckung übernehmen

Gewisse Krankenkassen ermöglichen es, dass man bei einem Krankenkassenwechsel die bestehende Deckung der alten Krankenkasse übernehmen kann.

Das bedeutet zum Beispiel: Du hast bei deiner alten Krankenkasse eine private Spitalversicherung abgeschlossen. Also kannst du diese Leistung auch bei der neuen Krankenkasse beanspruchen.

Die erste Möglichkeit bieten jedoch nicht alle Krankenkassen an. Es ist empfehlenswert, sich diesen Anspruch schriftlich bestätigen zu lassen.

Zweite Möglichkeit: Upgrade, aber ohne Mutterschaftsleistungen

Neuabschlüsse sind ebenso möglich. Jedoch nur wenn das Zusatzversicherungsprodukt keine Mutterschaftsleistung beinhaltet. In diesem Fall wird eine reguläre Gesundheitsdeklaration von dir verlangt.

Solltest du bei guter Gesundheit sein, ist ein Upgrade dann problemlos möglich. Aber wie gesagt: Mutterschaftsleistungen sind in jedem Fall ausgeschlossen. 

Informiere dich über Leistungen, die einer werdenden Mutter zustehen

Du kannst dich bei deiner Krankenkasse melden und eine Auflistung der Produkte, auf die du Anspruch hast, verlangen. Lass dir auch die Allgemeinen Vertragsbedingungen zuschicken. Als Laie sind diese oft schwer zu verstehen. Du kannst daher auch telefonisch eine Auskunft bei deiner Krankenkasse einholen. 

Der Frauenarzt kann dir ebenfalls helfen. Er weiss, welche Mutterschaftsleistungen von der Grundversicherung gedeckt sind und weiss, wo du dich erkundigen kannst. Er kennt die Leistungen aus Erfahrung und kann diese auch jederzeit nachschlagen.

Auch interessant

Nicht alle Behandlungen werden von der Grundversicherung bezahlt. 

Nicht alle Behandlungen werden von der Grundversicherung bezahlt. 

Schliesse die Zusatzversicherung noch vor der Schwangerschaft ab

Absolut hoffnungslos ist die Lage also nicht eine Zusatzversicherung bei bestehender Schwangerschaft abzuschliessen.
 
Grundsätzlich solltest du bei Versicherung daran denken: Wenn das Haus brennt, kannst du es leider nicht mehr versichern. 
Also: Sobald du schwanger bist, kannst du keine zusätzlichen Mutterschaftsleistungen mehr bei der Krankenkasse abschliessen. Viele Kassen haben sogar eine Karenzfrist von einem ganzen Jahr. 
 
Der beste Zeitpunkt, um eine Zusatzversicherung für Mutterschaftsleistungen abzuschliessen, ist genau 1 Jahr bevor die Schwangerschaft eintritt.

Weitere Fragen zu diesem Thema

Folgende Formel kannst du anwenden, um deinen Entbindungstermin zu berechnen:

1. Tag der letzten Regel + 7 Tage – 3 Monate + 1 Jahr ± die Anzahl der Tage, die von einem 4-Wochen Zyklus abweichen.

(Mehr lesen)

Bei einer normalen Schwangerschaft, übernimmt die Krankenkasse die Kosten von zwei regulären Ultraschall-Untersuchungen inklusive der Ultraschallbilder.

(Mehr lesen)

Im letzten Monat deiner Schwangerschaft, also etwa ab der 36. Schwangerschaftswoche, wirst du alle zwei Wochen zu deinem Frauenarzt gehen. 

(Mehr lesen)

Welche Zusatzversicherungen gibt es?

Jede Krankenkasse in der Schweiz bietet ganz eigene Zusatz-Pakete an. 

Grundsätzlich kannst du folgende Zusatzversicherungen in der Schweiz abschliessen: 

  • Spital-Versicherung
  • Ambulant-Versicherung
  • Alternativ-Versicherung
  • Zahnzusatzversicherung
  • Unfallzusatzversicherung
  • Lohnfortzahlung
  • Kapitalversicherung
 

Denke daran, dass du die Zusatzversicherungen 1 Jahr vor deiner geplanten Schwangerschaft abschliessen solltest, da auf Mutterschaftsleistungen eine einjährige Karenzfrist besteht.

Welche Zusatzversicherungen sind für Schwangere wichtig?

Wichtige und sinnvolle Zusatzversicherung für Schwangere sind:
 
  • Spital-Versicherung
  • Ambulant-Versicherung
  • Eventuell eine Alternativ-Versicherung
 
Der Abschluss einer Spitalversicherung ist wichtig, wenn die Geburt in einem Spital stattfinden soll.
 
Auch eine Ambulantversicherung ist Schwangeren zu empfehlen.
Damit haben sie je nach Krankenkasse Anspruch auf zusätzliche Ultraschalluntersuchungen und Kostenbeteiligung auf Schwangerschafts-Kurse, wie beispielsweise Yoga.
 
Wenn du wert auf alternative Behandlungsmethoden legst, wie beispielsweise Akupunktur, solltest du eine Ambulantversicherung abschliessen.
 
Kläre mit deiner Krankenkasse ab, welche Leistungen sie genau abdeckt, da dies sich von Kasse zu Kasse unterscheidet.
 

Vergiss nicht, dein Baby vor der Geburt bei einer Krankenkasse anzumelden

Nun weisst du, dass eine Krankenkasse eine Person in den Zusatzversicherungen ablehnen kann. 

Behalte dieses Wissen im Hinterkopf, wenn es um die Anmeldung deines Babys bei einer Krankenkasse geht. 

Vor der Geburt hast du die Möglichkeit dein Kind genau so zu versichern, wie du das möchtest. Sobald dein Baby auf der Welt ist, ist die Krankenkasse berechtigt das Kind in den Zusatzversicherungen abzulehnen oder einen Ausschluss auf gewisse Leistungen zu geben.

SSW Guide