Eine Übersicht über die wichtigen Themen wie Versicherung und Krankenkasse für dein Baby. Wann solltest du es anmelden? Was gibt es bei den Zusatzversicherungen in der Schweiz zu beachten?
Du kannst dein Baby vor und nach der Geburt bei der Krankenkasse anmelden. Beides ist möglich.
Nach der Geburt hast du drei Monate Zeit eine Krankenversicherung für dein Baby abzuschliessen. Solltest du diese Frist verpassen, kann dein Kind von wichtigen Zusatzversicherungen ausgeschlossen werden.
Gehe darum auf Nummer sicher und melde dein Baby vor der Geburt bei der Krankenkasse an. Das kannst du jederzeit erledigen. Nach der Geburt teilst du der Krankenkasse dann nur noch den Vornamen, das Geschlecht und das Geburtsdatum deines Babys mit.
Je nach Kanton und Zusatzversicherungen kostet die Krankenkasse für dein Baby rund 80.- bis 120.- CHF im Monat.
Wenn du Zusatzversicherungen abschliesst, musst du zwischen 5.- und 50.- CHF dazu rechnen.
Wenn du bereits Kinder hast, gewähren viele Krankenkassen dir Rabatt auf die Krankenkassenprämie deines Babys.
Im letzten Monat deiner Schwangerschaft, also etwa ab der 36. Schwangerschaftswoche, wirst du alle zwei Wochen zu deinem Frauenarzt gehen.
Gerade zu Beginn der Schwangerschaft kann dich häufig die Müdigkeit übermannen und du fragst dich, wieso du so viel schläfst.
In 90% aller Fälle lässt sich per Ultraschall das Geschlecht des Babys zweifelsfrei erkennen.
Die meisten Irrtümer geschehen in Ultraschall-Untersuchungen vor der 19. Schwangerschaftswoche.
Nein, automatisch wird dein Neugeborenes nicht krankenversichert.
Du bist verpflichtet dein Kind eigenverantwortlich bei einer Krankenkasse zu versichern. Du darfst die Krankenkasse und alle Zusatzversicherungen frei wählen.
In der Regel meldest du dein Kind dort an, wo auch Mutter oder Vater versichert sind. Auf diese Weise profitierst du von ermässigten Prämien.
Es gibt drei grundlegende Modelle in der Grundversicherung:
Hausarzt-Modell
Telefon-Modell
Freie Arztwahl
Das Hausarzt-Modell ist zu empfehlen, wenn du immer direkt zu dem Kinderarzt deines Vertrauens gehen möchtest.
Mit dem Telefonmodell kannst du dir rund um die Uhr zuerst einen medizinischen Rat holen.
Wer gar keine Einschränkungen möchte, wählt die freie Arztwahl.
Bei Notfällen kannst du immer zuerst in den Notfall gehen und danach entweder den Kinderarzt oder das telemedizinische Zentrum informieren.
Zu den Zusatzversicherungen zählen Ambulantversicherung. Spitalversicherung. Alternativ- oder Komplementär-Medizin, Zahnversicherung und Invalidität.
Diese Zusatzversicherungen zählen zu den Must Haves für Neugeborene:
Sobald dein Kind auf der Welt ist, musst du deiner Krankenkasse Vorname, Geschlecht und das genaue Geburtsdatum mitteilen. Sobald du das gemeldet hast, wird dir die Krankenkasse umgehend die Versicherungskarte zusenden. Diese benötigst du dann auch für den ersten Kinderarztbesuch, welcher in den ersten 3 bis 10 Tagen nach der Geburt stattfindet.
Während du bei der vorgeburtlichen Anmeldung keine Gesundheitsdeklaration für dein Baby machst, musst du dies im Fall einer verpassten Frist nachholen. Dies kann zu Ausschlüssen oder einer Ablehnung bei der Zusatzversicherung führen.
Die ersten Kinderarztbesuche sind durch die Grundversicherung abgedeckt.
Noch während der Schwangerschaft sendet dir die Krankenkasse die Offerte zu, du unterschreibst sie und sendest sie zurück.
Sobald das Kind auf der Welt ist, meldest du der Krankenkasse den Namen und das Geschlecht. Danach schickt dir die Krankenkasse die Versicherungskarte für dein Baby und die Police zu. Somit kann die Krankenkasse die erste routinemässige Untersuchung beim Kinderarzt bezahlen.
In der Regel bestellst du die Offerte bei der Krankenkasse, bei der auch die Mutter des Babys versichert ist.
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