Krankenkasse & Schwangerschaft: Welche Leistungen werden in der Schweiz bezahlt?

In den ersten Wochen der Schwangerschaft, setzt sich kaum jemand mit Krankenkassen-Leistungen auseinander. Dafür gibt es zu viele andere Themen, die sehr viel spannender sind.

Doch spätestens bei der ersten Vorsorgeuntersuchung könnte der Frauenarzt die Krankenkassen-Leistungen zur Sprache bringen. Dann wird Frau unsicher: Was wird gezahlt, was nicht? Und sind für schwangere Frauen in jedem Fall alle Vorsorgeuntersuchungen gedeckt?

In der Schweiz gilt: Die Leistungen der Grundversicherung sind für alle Schwangeren gleich. Unterschiede gibt es jedoch bei den Zusätzen.

Die drei unterschiedlichen Leistungen von Krankenkassen in der Schweiz

Krankenkassen kennen in der Schweiz drei Arten von Leistungen:

Krankheit, Unfall und Mutterschaft.

Wenn Schwangere sagen, sie seien schwanger und nicht krank, dann sind die Krankenkassen derselben Meinung – sie behandeln Arztbesuche nicht als Krankheitsfälle, sondern als Fälle der Mutterschaft.

Darum muss der Frauenarzt auf der Abrechnung erwähnen, dass die Leistungen unter Mutterschaft fallen. Nicht immer rechnen Ärzte hier korrekt ab. Als Patient darfst du darum auch ein Auge darauf werfen und im Zweifel nachfragen.

Welche Leistungen sind durch die Grundversicherung in der Schwangerschaft gedeckt?

Hier findest du eine Zusammenfassung, welche Leistungen in der Schwangerschaft durch die Grundversicherung abgedeckt sind:

  • Sieben vorgeschriebene Vorsorgeuntersuchungen – Der Arzt weiss welche Untersuchungen während der Vorsorge nötig sind und wird diese mit der werdenden Mutter besprechen. 
  • Zwei Ultraschalluntersuchungen in der 10.-12. und in der 20.-23. Schwangerschaftswoche
  • Die Laboranalyse und ärztlich verschriebene Medikamente und Hilfsmittel
  • Beteiligung an Geburtsvorbereitungskursen von Hebammen (bis 150.- CHF Kostenübernahme)
  • Die Entbindung im Spital oder Geburtshaus (sofern diese einen offiziellen Leistungsauftrag ihres Wohnkantons haben)
  • Die Stillberatung oder Besuche der Hebamme (sofern sie bis zu 56 Tagen nach der Geburt beansprucht werden)
 
Kompressionsstrümpfe, Medikamente oder spezielle Behandlungen werden von der Grundversicherung bezahlt, sofern sie vom Frauenarzt verschrieben wurden.

Bei Risikoschwangerschaften ist das allerdings etwas anders: Hier werden auch weitere Leistungen von der Grundversicherung bezahlt. Hier kannst du Rücksprache mit deinem Frauenarzt halten.

Leistungen der vorgeschriebenen Vorsorgeuntersuchungen

Wie erwähnt werden zwei reguläre Ultraschalluntersuchungen bezahlt.

Weitere Ultraschalluntersuchungen werden von den Krankenkassen nur übernommen, wenn diese nötig sind – das ist bei einer Risikoschwangerschaft der Fall.

Weitere gedeckte Leistungen, die während den vorgeschriebenen Vorsorgeuntersuchungen stattfinden sind:

  • Das sogenannte Ersttrimester-Screening. Dort wird festgestellt, ob beim Fötus das Risiko der Trisomien 21, 18 und 13 besteht.

Wenn Verdacht auf ein Risiko besteht:

  • Das nicht-invasive Pränatal-Screening (NIFT) 

  • Die Fruchtwasseruntersuchung (Amniozentese) und die Plazentauntersuchung (Chorionbiopsie)

Weitere Fragen zu diesem Thema

Folgende Formel kannst du anwenden, um deinen Entbindungstermin zu berechnen:

1. Tag der letzten Regel + 7 Tage – 3 Monate + 1 Jahr ± die Anzahl der Tage, die von einem 4-Wochen Zyklus abweichen.

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Bei einer normalen Schwangerschaft, übernimmt die Krankenkasse die Kosten von zwei regulären Ultraschall-Untersuchungen inklusive der Ultraschallbilder.

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Im letzten Monat deiner Schwangerschaft, also etwa ab der 36. Schwangerschaftswoche, wirst du alle zwei Wochen zu deinem Frauenarzt gehen. 

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Die Franchise bei Schwangerschaft

Auch hinsichtlich der Franchise werden schwangere Frauen als Spezialfall eingestuft.

Ab der 13. Schwangerschaftswoche bis 8 Wochen nach der Geburt, wird jede Mutterschaftsleistung ohne Franchise abgerechnet. Ab da wird auch nicht mehr unterschieden zwischen Krankheit und Mutterschaft.

Das bedeutet, dass du dich nicht an den Kosten beteiligen musst. Deine Grundversicherung übernimmt alle Rechnungen komplett.

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Die Zusatzversicherung in der Schwangerschaft

Manche Zusatzversicherungen zahlen auch weitere Untersuchungen. Dies solltest du mit deiner Krankenkasse im Einzelfall genau besprechen, da diese Deckungen je nach Police unterschiedlich sind.

Sobald die werdende Mutter alternative Behandlungsmethoden oder Medikamente beansprucht, sollte sie bei der Krankenkasse nachfragen, welche Leistungen ihre Zusatzversicherung deckt und welche nicht.

Die Zusatzversicherung zahlt unter Umständen auch alternative Geburtsmodelle. Hier solltest du ebenfalls vorab eine Kostengutsprache der Krankenkasse einholen.

Zusatzversicherung noch vor der Schwangerschaft abschliessen

In den Zusatzversicherungen können weitere Mutterschafts-Leistungen versichert werden. Wichtig ist zu wissen, dass Krankenkassen sich grundsätzlich davor schützen wollen, dass schwangere Frauen sich erst dann gut versichern, wenn die Schwangerschaft bereits besteht.

Aus diesem Grund bestehen auf Mutterschaftsleistungen in der Zusatzversicherung Karenzfristen. Meistens betragen diese Fristen ein Jahr.

Das bedeutet: Du kannst keine Zusatzversicherung für Mutterschaftsleistungen abschliessen, wenn du bereits schwanger bist. 

Wenn die Familienplanung im Gange ist, solltest du dir darüber Gedanken machen, welche Leistungen aus Zusatzversicherungen dich durch die Schwangerschaft begleiten sollen.

Leistungen für das Baby

Sobald eine Behandlung für das Neugeborene nötig wird, sind die Leistungen durch die eigene Versicherung des Babys gedeckt.

Ab Geburt erhältst du dann zwei unterschiedliche Rechnungen der Krankenkasse: Eine für das Baby und eine für die Mutter.

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