In den ersten Wochen der Schwangerschaft, setzt sich kaum jemand mit Krankenkassen-Leistungen auseinander. Dafür gibt es zu viele andere Themen, die sehr viel spannender sind.
Spätestens bei der ersten Vorsorgeuntersuchung könnte der Frauenarzt die Krankenkassen-Leistungen zur Sprache bringen. Was wird gezahlt, was nicht? Und habe ich in als schwangere Frau in jedem Fall Anspruch auf die Vergütung aller Vorsorgeuntersuchungen?
Krankenkassen kennen drei Arten von Leistungen:
Krankheit, Unfall und Mutterschaft.
Wenn Schwangere sagen, sie seien schwanger und nicht krank, dann sind die Krankenkassen derselben Meinung.
Darum muss der Frauenarzt auf der Abrechnung erwähnen, dass die Leistungen unter Mutterschaft fallen. Nicht immer rechnen Ärzte hier korrekt ab. Als Patient darfst du darum auch ein Auge darauf werfen.
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Die Grundversicherung zahlt die Kontrolluntersuchungen, die Entbindung im Spital oder Geburtshaus und zwei Ultraschalluntersuchungen.
Der Arzt weiss welche Untersuchungen nötig sind und wird diese mit der werdenden Mutter besprechen. Manche Zusatzversicherungen zahlen auch weitere Untersuchungen. Dies solltest du mit deiner Krankenkasse im Einzelfall genau besprechen.
Hier eine Zusammenfassung, welche Leistungen in der Schwangerschaft durch die Grundversicherung abgedeckt sind:
Auch hinsichtlich der Franchise werden schwangere Frauen als Spezialfall eingestuft. Ab der 13. Schwangerschaftswoche bis 8 Wochen nach der Geburt, wird jede Mutterschaftsleistung ohne Franchise abgerechnet. Ab da wird auch nicht mehr unterschieden zwischen Krankheit und Mutterschaft.
Sobald die werdende Mutter alternative Behandlungsmethoden oder Medikamente beansprucht, sollte sie bei der Krankenkasse nachfragen, welche Leistungen durch Zusatzversicherungen gedeckt sind und welche nicht.
Die Zusatzversicherung zahlt unter Umständen auch alternative Geburtsmodelle. Hier solltest du ebenfalls vorab eine Kostengutsprache der Krankenkasse einholen.
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In den Zusatzversicherungen können weitere Mutterschafts-Leistungen versichert werden. Wichtig ist zu wissen, dass Krankenkassen sich grundsätzlich davor schützen wollen, dass schwangere Frauen sich erst dann gut versichern, wenn die Schwangerschaft bereits besteht.
Aus diesem Grund bestehen auf Mutterschaftsleistungen in der Zusatzversicherung Karenzfristen. Meistens betragen diese Fristen ein Jahr.
Das bedeutet: Du kannst keine Zusatzversicherung für Mutterschaftsleistungen abschliessen, wenn du bereits schwanger bist.
Wenn die Familienplanung im Gange ist, solltest du dir darüber Gedanken machen, welche Leistungen aus Zusatzversicherungen dich durch die Schwangerschaft begleiten sollen.
Sobald eine Behandlung für das Neugeborene nötig wird, sind die Leistungen durch die Versicherung des Babys gedeckt.
Ab Geburt erhältst du dann zwei unterschiedliche Rechnungen der Krankenkasse: Eine für das Baby und eine für die Mutter.
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