Welche Leistungen zahlt die Grundversicherung in der Schwangerschaft?

Vorsorgeuntersuchung Frauenarzt

Sobald du deinen Frauenarzt aufsuchst, weil auf deinem Schwangerschaftstest zwei rote Linien zu sehen waren, wird dein Arzt deine Leistungen nicht mehr unter Krankheit oder Unfall verrechnen, sondern unter Mutterschaft. 

Doch nicht alle Behandlungen werden von der Grundversicherung bezahlt. Einen dritten Ultraschall übernimmt deine Krankenkasse beispielsweise nur, wenn du entsprechende Zusatzversicherungen hast.

Zeit also, sich darüber zu informieren, welche Mutterschaftsleistungen mit Sicherheit von deiner Grundversicherung übernommen werden.

Schwangerschaft: Das zahlt die Grundversicherung

Folgende Leistungen werden von der Grundversicherung ohne Selbstbehalt und Anteil an der Franchise übernommen. Das gilt ab der 13. Schwangerschaftswoche bis acht Wochen nach der Geburt.

Folgende Leistungen werden in der Schwangerschaft von der Grundversicherung in der Schweiz übernommen:

  • Sieben reguläre Kontrolluntersuchungen bei deinem Frauenarzt inklusive zwei Ultraschallkontrollen 
  • Die Grundversicherung beteiligt sich mit 150.- CHF an von Hebammen geführten Geburtsvorbereitungskursen
  • Auch die Geburt (Entbindung) wird bezahlt, sofern diese in deinem Wohnkanton stattfindet und allgemeine Versicherungsleistungen umfasst (also beispielsweise kein Privatzimmer).
  • Stillberatung.
  • 56 Tage nach der Geburt hast du Anspruch auf häusliche Pflege durch eine Hebamme.

Diese Leistungen gehören zu den Kontrolluntersuchungen

Laboranalysen

Zur ersten Kontrolluntersuchung bei deinem Frauenarzt wirst du etwa in der 9 Schwangerschaftswoche gehen. In diesen Untersuchungen werden Laboranalysen gemacht – der Frauenarzt wird dir Blut abnehmen und dich wiegen. So kann er feststellen, wie viel HCG bereits in deinem Blut ist oder den Wert von Hämoglobin- oder Ferritin testen, um einen Eisenmangel auszuschliessen. Diese Laboranalysen zahlt die Grundversicherung. 

Ultraschallkontrollen

Dann wird dein Frauenarzt überprüfen, ob es deinem Embryo gut geht. Dazu überprüft er, ob das Herz schlägt und ob es sich am richtigen Ort eingenistet hat. Dazu führt dein Frauenarzt Ultraschallkontrollen durch. Der erste Ultraschall erfolgt zwischen der 9. und 12. Schwangerschaftswoche und der zweite zwischen der 20. und 24. Schwangerschaftswoche). Die Grundversicherung übernimmt nur diese beiden Ultraschallkontrollen. Weitere kannst du mit einer Zusatzversicherung abdecken.

Pränatal-Screening

Nicht alle Eltern möchten das Pränatal-Screening machen. Damit kann das Risiko einer vorliegenden Trisonomie bei deinem Baby abgeschätzt werden. Die Untersuchung bringt allerdings keine 100% sicheren Ergebnisse. Die Grundversicherung zahlt den Ersttrimestertest.

Erst wenn der Frauenarzt dabei ein Risiko für eine vorliegende Trisonomie feststellt, übernimmt die Krankenkasse auch die Kosten für den nicht-invasiven Pränataltest und für invasive Tests wie die Fruchtwasser- oder Plazentapunktion. Diese sind allerdings auch nicht ganz ungefährlich. Lass dich über die Risiken von deinem Frauenarzt aufklären.

Weitere Fragen zu diesem Thema

Folgende Formel kannst du anwenden, um deinen Entbindungstermin zu berechnen:

1. Tag der letzten Regel + 7 Tage – 3 Monate + 1 Jahr ± die Anzahl der Tage, die von einem 4-Wochen Zyklus abweichen.

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Bei einer normalen Schwangerschaft, übernimmt die Krankenkasse die Kosten von zwei regulären Ultraschall-Untersuchungen inklusive der Ultraschallbilder.

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Im letzten Monat deiner Schwangerschaft, also etwa ab der 36. Schwangerschaftswoche, wirst du alle zwei Wochen zu deinem Frauenarzt gehen. 

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Kosten der Geburt

Die Grundversicherung zahlt die Geburt im Spital deines Wohnkantons. Allerdings hast du keine freie Arztwahl und auch keinen Anspruch auf eine Privatbehandlung oder ein Privatzimmer. Dies kannst du nur durch eine Zusatzversicherung abdecken. 

Auch in einem Geburtshaus kann die Entbindung stattfinden. Die Grundversicherung übernimmt die Kosten, sofern das Geburtshaus auf der Spitalliste deines Wohnkantons ist. 

Ausnahmen bei einer Risikoschwangerschaft

Wenn dein Frauenarzt bei einer regulären Kontrolluntersuchung Komplikationen feststellt, wird er weitere Untersuchungen durchführen wollen. Im Rahmen einer Risikoschwangerschaft zahlt die Krankenkasse dann zusätzliche Leistungen.

Beispielsweise sind bei einer Risikoschwangerschaft mehr als zwei Ultraschallkontrollen nötig und häufige Arztbesuche. Auch ein stationärer Aufenthalt im Spital kann notwendig sein. Bei einer ärztlichen Verordnung übernimmt auch hier die Grundversicherung die Kosten.

Wird der Toxoplasmose-Test von der Krankenkasse bezahlt?

Einen Toxoplasmose Test wird dein Frauenarzt nur bei begründetem Verdacht auf eine Infektion durchführen. Dann zählt deine Schwangerschaft womöglich schon zur Risikoschwangerschaft. Solange dieser Test dringend von deinem Arzt empfohlen wird, übernimmt die Grundversicherung die Kosten.
 
Bei einer normalen Schwangerschaft beteiligt sich die Grundversicherung nicht an den Kosten für einen Toxoplasmose-Test.

Zahlt die Grundversicherung Akupunktur in der Schwangerschaft?

Die Grundversicherung übernimmt nicht die Kosten für eine Akupunkturbehandlung. Informiere dich bei deiner Krankenkasse, ob diese Leistung durch deine Zusatzversicherung gedeckt ist. 

Übrigens werden nicht alle Akupunkturbehandlungen von Krankenkassen anerkannt. Du solltest dich daher auch darüber informieren, ob der behandelnde Therapeut eine entsprechende Ankerkennung hat.

Übernimmt die Krankenkasse auch Rückbildungsgymnastik?

Auch die Rückbildungsgymnastik ist leider nicht durch die Grundversicherung der Krankenkasse gedeckt. Informiere dich über deine versicherten Zusatzleistungen bei deiner Krankenkasse und frage nach ob du für diese Leistung zusätzlich versichert bist.
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