Sobald du deinen Frauenarzt aufsuchst, weil auf deinem Schwangerschaftstest zwei rote Linien zu sehen waren, wird dein Arzt deine Leistungen nicht mehr unter Krankheit oder Unfall verrechnen, sondern unter Mutterschaft.
Doch nicht alle Behandlungen werden von der Grundversicherung bezahlt. Einen dritten Ultraschall übernimmt deine Krankenkasse beispielsweise nur, wenn du entsprechende Zusatzversicherungen hast.
Zeit also, sich darüber zu informieren, welche Mutterschaftsleistungen mit Sicherheit von deiner Grundversicherung übernommen werden.
Folgende Leistungen werden von der Grundversicherung ohne Selbstbehalt und Anteil an der Franchise übernommen. Das gilt ab der 13. Schwangerschaftswoche bis acht Wochen nach der Geburt.
Folgende Leistungen werden in der Schwangerschaft von der Grundversicherung in der Schweiz übernommen:
Zur ersten Kontrolluntersuchung bei deinem Frauenarzt wirst du etwa in der 9 Schwangerschaftswoche gehen. In diesen Untersuchungen werden Laboranalysen gemacht – der Frauenarzt wird dir Blut abnehmen und dich wiegen. So kann er feststellen, wie viel HCG bereits in deinem Blut ist oder den Wert von Hämoglobin- oder Ferritin testen, um einen Eisenmangel auszuschliessen. Diese Laboranalysen zahlt die Grundversicherung.
Dann wird dein Frauenarzt überprüfen, ob es deinem Embryo gut geht. Dazu überprüft er, ob das Herz schlägt und ob es sich am richtigen Ort eingenistet hat. Dazu führt dein Frauenarzt Ultraschallkontrollen durch. Der erste Ultraschall erfolgt zwischen der 9. und 12. Schwangerschaftswoche und der zweite zwischen der 20. und 24. Schwangerschaftswoche). Die Grundversicherung übernimmt nur diese beiden Ultraschallkontrollen. Weitere kannst du mit einer Zusatzversicherung abdecken.
Nicht alle Eltern möchten das Pränatal-Screening machen. Damit kann das Risiko einer vorliegenden Trisonomie bei deinem Baby abgeschätzt werden. Die Untersuchung bringt allerdings keine 100% sicheren Ergebnisse. Die Grundversicherung zahlt den Ersttrimestertest.
Erst wenn der Frauenarzt dabei ein Risiko für eine vorliegende Trisonomie feststellt, übernimmt die Krankenkasse auch die Kosten für den nicht-invasiven Pränataltest und für invasive Tests wie die Fruchtwasser- oder Plazentapunktion. Diese sind allerdings auch nicht ganz ungefährlich. Lass dich über die Risiken von deinem Frauenarzt aufklären.
Folgende Formel kannst du anwenden, um deinen Entbindungstermin zu berechnen:
1. Tag der letzten Regel + 7 Tage – 3 Monate + 1 Jahr ± die Anzahl der Tage, die von einem 4-Wochen Zyklus abweichen.
Bei einer normalen Schwangerschaft, übernimmt die Krankenkasse die Kosten von zwei regulären Ultraschall-Untersuchungen inklusive der Ultraschallbilder.
Im letzten Monat deiner Schwangerschaft, also etwa ab der 36. Schwangerschaftswoche, wirst du alle zwei Wochen zu deinem Frauenarzt gehen.
Die Grundversicherung zahlt die Geburt im Spital deines Wohnkantons. Allerdings hast du keine freie Arztwahl und auch keinen Anspruch auf eine Privatbehandlung oder ein Privatzimmer. Dies kannst du nur durch eine Zusatzversicherung abdecken.
Auch in einem Geburtshaus kann die Entbindung stattfinden. Die Grundversicherung übernimmt die Kosten, sofern das Geburtshaus auf der Spitalliste deines Wohnkantons ist.
Wenn dein Frauenarzt bei einer regulären Kontrolluntersuchung Komplikationen feststellt, wird er weitere Untersuchungen durchführen wollen. Im Rahmen einer Risikoschwangerschaft zahlt die Krankenkasse dann zusätzliche Leistungen.
Beispielsweise sind bei einer Risikoschwangerschaft mehr als zwei Ultraschallkontrollen nötig und häufige Arztbesuche. Auch ein stationärer Aufenthalt im Spital kann notwendig sein. Bei einer ärztlichen Verordnung übernimmt auch hier die Grundversicherung die Kosten.
Die Grundversicherung übernimmt nicht die Kosten für eine Akupunkturbehandlung. Informiere dich bei deiner Krankenkasse, ob diese Leistung durch deine Zusatzversicherung gedeckt ist.
Übrigens werden nicht alle Akupunkturbehandlungen von Krankenkassen anerkannt. Du solltest dich daher auch darüber informieren, ob der behandelnde Therapeut eine entsprechende Ankerkennung hat.