Wie lange dauert der Mutterschaftsurlaub in der Schweiz?

Mutter mit Baby im Mutterschaftsurlaub

Der Mutterschaftsurlaub beginnt an dem Tag, an dem das Kind geboren wird. 

In der Schweiz dauert der Mutterschaftsurlaub ab dem Tag der Geburt 14 Wochen (oder 98 Tage). 

Während dieser Zeit hat die Mutter Anspruch auf die Auszahlung von 80% ihres Gehalts.

Wann habe ich Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung?

Du hast Anspruch auf eine Mutterschaftsentschädigung ab dem Tag der Geburt. Voraussetzung dafür ist, dass du zum Zeitpunkt der Geburt erwerbstätig bist.

Das gilt für Arbeitnehmerinnen, genauso wie für Selbstständige.

Wenn du zum Zeitpunkt der Geburt arbeitslos bist, hast du Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung, wenn du Taggeld beziehst, sowie eine genügende Beitragszeit im Sinne des Schweizer Arbeitslosengesetzes aufweist.

Solltest du wegen Krankheit, Unfall oder Invalidität arbeitsunfähig sein, kommt es darauf an, ob du Taggeld beziehst oder in einem bestehenden Arbeitsverhältnis bist. 

Das kannst du dir merken: Du hast dann Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung, wenn du während neun Monaten vor der Geburt in die AHV eingezahlt hast.

Wer beantragt das Mutterschaftsgeld?

Im Fall einer Erwerbstätigkeit, muss dein Arbeitgeber für dich das Mutterschaftsgeld beantragen. 

Wenn du selbstständig bist, kannst du den Antrag an deine Ausgleichskasse oder Gemeindezweigstelle stellen. 

Wenn du arbeitslos bist, beantragt dein letzter Arbeitgeber das Mutterschaftsgeld für dich. 

Wenn du unsicher bist, kannst du dich im Zweifel immer an die zuständige Ausgleichkasse wenden. Hier findest du übrigens noch das Antragsformular der AHV:

Wie ist das mit dem Ferienanspruch im Mutterschaftsurlaub?

Im Grunde hat dein Mutterschaftsurlaub nichts mit deinem Ferienanspruch zu tun. Dein Arbeitgeber darf deinen Ferienanspruch nicht wegen deinem Mutterschaftsurlaub kürzen.

Du darfst bis 16 Wochen nach der Geburt Mutterschaftsurlaub beziehen. Vor dieser Zeit darf dein Arbeitgeber dich nicht dazu zwingen arbeiten zu gehen. 

14 Wochen erhältst du dabei die Mutterschaftsentschädigung. Die zwei weiteren Wochen sind hingegen unbezahlt. 

Das bedeutet du kannst zwei Wochen unbezahlten Urlaub nehmen. In Absprache mit dem Arbeitnehmer kannst du auch zwei Wochen bezahlte Ferien beziehen. 

Alternativ kannst du auch eine Versicherung abschliessen, welche diese zwei Zusatzwochen für dich übernimmt.

SSW Guide

Wann entfällt mein Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung?

Bis acht Wochen nach der Geburt ist es verboten wieder arbeiten zu gehen. Das dient der Erholung und dem Wohl von Mutter und Kind.

Nach diesen acht Wochen darfst du wieder zur Arbeit gehen.

Sobald du wieder arbeitest, entfällt dein Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung komplett – egal, wie sehr du dein Arbeitspensum dabei reduzierst. 

Kann ich den Mutterschaftsurlaub verlängern?

Du darfst ohne Absprache mit dem Arbeitgeber 16 Wochen nach der Geburt bei deinem Baby bleiben. 

Wenn du mit deinem Arbeitgeber sprichst, ist es möglich, dass er dir auch für längere Zeit einen unbezahlten Urlaub gewährt.

Manche Arbeitgeber gewähren frisch gebackenen Müttern ein halbes oder sogar ein ganzes Jahr unbezahlten Urlaub.

Du solltest nicht vergessen, dass du nicht mehr gegen Unfälle versichert bist, wenn du länger als 30 Tage unbezahlten Urlaub nimmst. 

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