Kinderarzt, Versicherung, Zivilstandesamt – wo du dein Baby überall anmelden musst und was du zur Anmeldung wissen musst.
Versicherungsexperten empfehlen, dass du dein Baby vor der Geburt bei der Krankenkasse anmeldest.
Das bedeutet weniger Stress nach der Geburt. Da kreisen sich die Gedanken dann um ganz viel anderes. Wer die Anmeldung hinter sich gebracht hat, muss nach der Geburt dann nur noch den Vornamen, das Geburtsdatum und das Geschlecht der Krankenkasse mitteilen.
Grundsätzlich besteht nach der Geburt drei Monate lang die Möglichkeit, das Baby zu versichern.
Solltest du diese Frist verpassen, kann eine verspätete Anmeldung zu Ausschlüssen bei den Zusatzversicherungen führen.
Du kannst dir bis nach der Geburt Zeit lassen, um einen Kinderarzt zu suchen. Neugeborene werden von Arztpraxen in der Regel ohne Einschränkungen akzeptiert.
Im Zweifel kannst du dich aber vorher bei der Arztpraxis deiner Wahl erkundigen, ob eine Neuaufnahme problemlos möglich ist.
Vor der Geburt solltest du dein Baby bei deiner Krankenkasse anmelden. Über rimina.ch kannst du dabei kostenlos Wald pflanzen lassen.
Wenn du dein Baby in einem Spital zur Welt bringst, wird die Geburt automatisch dem Zivilstandesamt gemeldet.
Bringst du es Zuhause oder in ein einem Geburtshaus zur Welt, musst du dich selbst um die Anmeldung kümmern. Dem Zivilstandesamt musst du dann folgende Dokumente deines Babys vorlegen:
Hier findest du das für deinen Kanton zuständige Zivilstandesamt:
Wenn du vorhast mit deinem Baby ins Ausland zu verreisen, benötigst du für dein Kind eine Schweizer Identitätskarte.
Unter diesem Link kannst du einen Antragsgesuch für die IDK deines Babys bestellen: