Die Familienzulage oder Kinderzulage in der Schweiz ist eine finanzielle Unterstützung für Familien, welche von der Familienausgleichskasse des jeweiligen Kantons geleistet wird.
Ob du Anspruch auf Familienzulagen hast, welchen Betrag du erwarten kannst und wo die Zulagen beantragst, erfährst du hier.
Solange das Kind jünger als 16 Jahre alt ist, erhalten Eltern mindestens 200.- CHF Kinderzulagen pro Monat. Dieser Betrag unterscheidet sich in der Schweiz jedoch von Kanton zu Kanton oder sind sogar abhängig von der jeweiligen Familienausgleichskasse. Im Kanton Genf beispielsweise kann die Kinderzulage 300.- CHF pro Monat betragen. In einigen Kantonen erhöht sich der Betrag ab dem 12. Lebensjahr des Kindes.
Auch die Arbeitgeber können zusätzliche Familienzulagen auszahlen.
Wenn dein Kind bereits eine Ausbildung begonnen hat, erhöht sich der Betrag der Familienzulage – auch hier herrschen von Kanton zu Kanton Unterschiede.
Im letzten Monat deiner Schwangerschaft, also etwa ab der 36. Schwangerschaftswoche, wirst du alle zwei Wochen zu deinem Frauenarzt gehen.
Gerade zu Beginn der Schwangerschaft kann dich häufig die Müdigkeit übermannen und du fragst dich, wieso du so viel schläfst.
In 90% aller Fälle lässt sich per Ultraschall das Geschlecht des Babys zweifelsfrei erkennen.
Die meisten Irrtümer geschehen in Ultraschall-Untersuchungen vor der 19. Schwangerschaftswoche.
Damit die Familienzulagen ausbezahlt werden, musst du diese zuerst beantragen.
Als Angestellter solltest du bei deinem Arbeitgeber nachfragen. Dieser muss den Antrag bei der Familienausgleichskasse einreichen. Dann werden die Familienzulagen mit deinem Monatslohn ausbezahlt.
Als Selbständige/r oder Nichterwerbstätige/r musst du den Antrag selbst bei einer kantonalen Familienausgleichskasse stellen.
Wenn du erst einige Zeit nach der Geburt deines Kindes Familienzulagen beantragst, so werden dir die Zulagen rückwirkend ausbezahlt. Allerdings verfällt der Anspruch auf eine rückwirkende Auszahlung nach fünf Jahren.
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